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Physiotherapie Monika Funk (Druckversion)

Abrechnung

Abrechnung

Unsere Praxis besitzt die Zulassung mit allen gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft  und den privaten Versicherungen.

Heilmittelverordnungen gesetzlicher Versicherer werden gemäß der Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.

Osteopathische Leistungen (an Säuglingen, Kindern und Erwachsenen) werden auf ärztliche Verordnung erbracht. Die Kosten hierfür werden privat in Rechnung gestellt.

Einige gesetzliche Krankenkassen und Zusatzversicherungen (je nach gewählten Tarif) erstatten anteilig oder sogar komplett die Kosten für eine osteopathische  Behandlungsserie. Wichtige Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Privatrezepts/Verordnung Osteopathie inklusive einer ärztlichen Diagnose und der Mitgliedschaft des Praxisinhabers in einem osteopathischen Verband!

Der Praxisinhaber erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen und ist ordentliches Mitglied im Deutschen Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V. mit abgeschlossener Ausbildung in Osteopathie.

Bitte informieren Sie sich vor dem Behandlungsbeginn bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Zusatzversicherung bezüglich der Kostenübernahme!

Folgende gesetzliche Krankenkassen erstatten unter den oben aufgeführten Voraussetzungen anteilig osteopathische Leistungen:

  • TKK
  • SBK
  • BKKs
  • mhplus
  • und andere

Wir rechnen nach GebüH (Gebührenordnung Heilpraktiker) ab. Sie benötigen hierfür keine ärztliche Verordnung! Sie haben bei uns den Erstkontakt!

Sie können diese Rechnung bei Ihrer privaten Versicherung oder Zusatzversicherung einreichen!

http://www.moni-funk.de/de/osteopathie/abrechnung/